Schenkungen und Spenden

Schenkungen

Der Universitätsbibliothek Magdeburg können Schenkungen (einzelne Werke, Sammlungen, Nachlässe etc.) angeboten werden. Als Schenker können Privatpersonen, Behörden, Parteien, Stiftungen und Vereine, Verlage, Hochschulen, Bibliotheken, Museen u. a. m. auftreten.

  • Die Annahme von Schenkungen für den Bestand der Universitätsbibliothek erfolgt nach folgenden verbindlichen Grundsätzen:Schenkungen können angenommen werden, wenn ein großer Anteil der angebotenen Literatur dem Sammelprofil der Universitätsbibliothek entspricht und nicht bereits im Bestand vorhanden ist.
  • Über die Annahme einer Schenkung geringeren Umfangs entscheidet im Einzelfall der zuständige Fachreferent. Bei Schenkungen größeren Umfanges oder von besonderer Bedeutung trifft die Leitung der Universitätsbibliothek die Entscheidung.
  • Schenkungen erfolgen ohne Auflagen und zum freien Verfügungsrecht für die Universitätsbibliothek. Zusagen über eventuelle Sonderbedingungen können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gegeben werden. Hierzu ist eine vorherige Abstimmung mit der Leitung der Universitätsbibliothek erforderlich. Zusagen zur Übernahme von Leistungen jeglicher Art, die durch Schenkungen entstehen, sind nur nach Rücksprache mit der Leitung der Universitätsbibliothek möglich.
  • Die Annahme einer Schenkung durch die Universitätsbibliothek geschieht in der Regel, wenn der Schenker  seine schriftliche Einverständniserklärung zur Verwertung nicht einzuarbeitender Literatur gibt (s.  Formulare). Die Abgabe von Dubletten an andere Bibliotheken, Verkauf oder Makulatur findet entsprechend der Richtlinie für die Aussonderung, Archivierung und Bestandserhaltung von Bibliotheksgut in den Hochschulbibliotheken des Landes Sachsen-Anhalt statt. Die Bearbeitung des Angebotes einer Schenkung wird in der Regel an Hand von Listen vorgenommen, die seitens des Schenkers vorzulegen sind. Unverlangt zugesandte Geschenke, die keine Aufnahme in den Bestand finden, werden von der Universitätsbibliothek anderweitig verwertet.

 

Spenden

Für Literatur, die der Universitätsbibliothek als Spende angeboten und in den Bestand aufgenommen wird, gelten im Wesentlichen die für Schenkungen genannten Grundsätze. Die Bewilligung und Ausfertigung einer Zuwendungsbestätigung erfolgt durch die Universitätsverwaltung entsprechend den geltenden Richtlinien der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg zum Umgang mit Spenden. Mit einer schriftlichen Absichtserklärung bekundet der Spender gegenüber der Universitätsbibliothek die Spendenabsicht von Objekten aus seinem Privatvermögen.

 

Letzte Änderung: 09.02.2021 - Ansprechpartner: Webmaster