Welche Voraussetzungen müssen die Pflichtexemplare von Hochschulschriften für die Abgabe bei der UB erfüllen?

  • Die Hochschulschrift muss in der von der Promotions- bzw. Habilitationskommission genehmigten Fassung bei der UB eingereicht werden.
  • Für das Titelblatt von Pflichtexemplaren gibt es Formvorgaben. Es gelten die Vorgaben der jeweiligen Fakultät. Oft sind u. a. folgende Angaben enthalten:
    • korrekter, offiziell angemeldeter Titel
    • korrekter Verfasser-Name
    • Geburtsdatum und Geburtsort des Verfassers
    • Angabe, dass die genehmigte Fassung vorliegt
    • die Gutachter
    • Einreichungsdatum (fakultativ, siehe Ordnungen der Fakultät)
    • Verteidigungsdatum 

     

    Die Promotions- bzw. Habilitationsordnungen finden Sie hier.

Letzte Änderung: 03.11.2026 -
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