
Die Affiliationsrichtlinie gilt für alle Angehörigen und Mitglieder der OVGU – also auch für Promovierende, Studierende oder Gastwissenschaftler*innen. Entscheidend ist: wenn ein wesentlicher Teil Ihrer Forschung an der OVGU entstanden ist, müssen Sie die Universität als Affiliation angeben. Das gilt sogar dann, wenn Sie die OVGU bereits verlassen haben, Ihre Publikation aber noch auf dieser Arbeit basiert. Auch die Art der Veröffentlichung spielt keine Rolle: ob Blogbeitrag, Journalartikel oder Poster – überall, wo Sie Forschung verbreiten, sollte die Affiliation korrekt angegeben werden. Nur so kann die OVGU eventuell entstehende Publikationskosten für Sie übernehmen.




